FREIHEIT FÜR PUSSY RIOT!
(ai) Am 17. August hat ein Moskauer Gericht die drei Sängerinnen der feministischen Punkband Pussy Riot zu zwei Jahren Haft in einer Strafkolonie verurteilt. Die drei Frauen sind gewaltlose politische Gefangene, die verurteilt wurden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung friedlich wahrgenommen haben.
Die Richterin befand Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich des "Rowdytums" nach Paragraph 213 Teil 1b und 2 des russischen Strafgesetzbuchs schuldig. Der Paragraph stellt das "von einer organisierten Gruppe geplante Rowdytum aufgrund antireligiösen Hasses" unter Strafe. Die Richterin begründete ihre Entscheidung mit Stellungnahmen der "Geschädigten", überwiegend Sicherheitspersonal sowie einige MitarbeiterInnen der Christ-Erlöser-Kathedrale. Diese hatten angegeben, dass sie durch das Erlebte moralischen Schaden genommen hätten, zum Beispiel durch den Satz: "Jungfrau Maria, werde Feministin!". Die Richterin zitierte auch aus der Fallbeurteilung des dritten Sachverständigen-Gremiums, das anders als die beiden vorherigen Experten-Gremien zu dem Schluss gekommen war, dass das Motiv der Aktion der Punkband Pussy Riot antireligiöser Hass gewesen sei. Die Sachverständigen nahmen dabei auch Bezug auf die Aufforderung der Bandmitglieder, die Jungfrau Maria solle Feministin werden, und erwähnten in diesem Zusammenhang außerdem die Gay-Pride-Paraden, deren Ziel es sei, "eine rüde, beleidigende Haltung gegenüber russisch-orthodoxen Gläubigen zu demonstrieren." Die Gay-Pride-Parade in Moskau wurde kürzlich verboten.
Die Richterin verwarf die Argumentation, dass die Aktion der Band Pussy Riot eine Zuschaustellung ihrer politischen Überzeugungen sei. Sie befand weiteres Beweismaterial und Zeugenaussagen der Verteidigung für nicht einschlägig. Die Tatsache, dass die Angeklagten kleine Kinder haben, erkannte die Richterin zwar als einen mildernden Umstand an, sie kam jedoch zu dem Schluss, dass die drei Frauen zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Gerechtigkeit ins Gefängnis gehen sollten.
Die AnwältInnen der drei Bandmitglieder werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Die drei Frauen bleiben bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren in Haft. Ihre Untersuchungshaft dauert nun schon fast sechs Monate an. Die Polizei gab bekannt, dass zwei weitere Mitglieder der Pussy Riot, die ebenfalls an der Aktion im Februar teilgenommen hatten, gesucht werden und ein eigenes Strafverfahren gegen sie läuft.
EMPFOHLENE AKTIONEN
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"Ich möchte meine Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass es sich bei Nadezhda Tolokonnikova, Maria Alekhina und Ekaterina Samutsevich um gewaltlose politische Gefangene handelt, die sich allein aufgrund der Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung in Haft befinden. Ich fordere Sie auf, die drei Frauen unverzüglich und bedingunglos freizulassen.
Bitte stellen Sie die Strafverfolgung weiterer Mitglieder der Band Pussy Riot ein und stellen Sie das Strafverfahren gegen zwei weitere Teilnehmerinnen der Aktion vom Februar ein.
Ich möchte Sie nachdrücklich auffordern, in der Russischen Föderation das Recht auf freie Meinungsäußerung zu wahren."
APPELLE AN:
GENERALSTAATSANWALT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
Yurii Yakovlevich Chaika
Prosecutor General's Office of the Russian Federation
ul. B. Dmitrovka, d. 15 A, Moscow, GSP-3, 107048
RUSSISCHE FÖDERATION
(korrekte Anrede: Dear Prosecutor General / Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt)
Fax: (00 7) 495 692 1725 oder (00 7) 495 987 58 41 (Wenn jemand abhebt, bitte deutlich "FAX" sagen)
E-Mail: prgenproc@gov.ru
IN DIESEM FALL APPELLE BITTE DIREKT AN DEN BOTSCHAFTER ADDRESSIEREN:
BOTSCHAFT DER RUSSISCHEN FÖDERATION
S. E. Herrn Vladimir M. Grinin
Unter den Linden 63-65
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Fax: 030-2299 397
E-Mail: info@Russische-Botschaft.de
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